Presseerklärung vom Rechtsanwalt zu Twitter Account @Mannheim

Mark – 2010-01-22

UPDATE

Inzwischen liegt uns die Presseerklärung von den Rechtsanwälten Sommer & Zoulakis vor… ganz so “klar und eindeutig” wie die Stadt Mannheim den Sachverhalt darstellt ist es wohl nicht. Aber lest selbst:

Presseerklärung zum Twitter- Account „Mannheim“ und Unterlassungsaufforderung der Stadt Mannheim vom 13.01.2010

Verwechslungsgefahr zwischen Personen und Städten aufgrund gleichnamigen Accounts?

Unser Mandant Herr Mark Zondler, selbst Mannheimer, wurde am 13.01.2010 von der Stadt Mannheim abgemahnt und aufgefordert seinen Account auf http://twitter.com nicht mehr „Mannheim“ zu benennen und ihn vielmehr freizugeben. Die Stadt hat für die Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung eine Frist bis 10. Februar 2010 gesetzt. An der Rechtmäßigkeit dieser Forderung bestehen erhebliche Zweifel.

Die Stadt beruft sich auf ihr Namensrecht gemäß § 12 BGB. Die Rechtsprechung hat hierzu entwickelt, dass eine unberechtigte Namensanmaßung dann vorliegen soll, wenn dadurch eine Verwirrung über die Identität des Benannten erweckt wird und zudem schutzwürdige Interessen des (ursprünglichen) Namensinhabers verletzt werden. Im Fall der Verwendung des fremden Städtenamens als Internetadresse wird dies inzwischen regelmäßig bejaht. Entsprechend lauteten beispielsweise die Urteile in den Fällen zu den Internetadressen heidelberg.de oder solingen.info. Aufgrund der grundsätzlich unterschiedlichen Bedeutung und Funktion einer Domain gegenüber einem Portalaccount lassen sich die bislang entwickelten Grundsätze und Bewertungen jedoch nicht ohne weiteres übertragen.
Es stellen sich Fragen wie: Was erwartet ein durchschnittlicher Nutzer unter dem Account „Mannheim“? Vermutet er ernstlich die gleichnamige Stadt und deren Inhalte dahinter? Hält man denn den Träger eines T- Shirts mit dem Aufdruck „Mannheim“ auch immer für einen offiziellen städtischen Vertreter?

Die Stadt Mannheim macht es sich jedenfalls zu einfach, wenn sie alleine auf die Domainrechtsprechung abstellt.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Zoulakis, Telefon 0621-4004298-0

Scan: http://www.mikogo.de/downloads/docs/mikogo-twitter-mannheim-sommer-zoulakis.pdf

Categories: Allgemeines

22 Antworten

  1. Oh, Mann -heim! « …Kaffee bei mir? on 2010-01-22 at 17:32

    [...] die Sache gerichtsanhängig werden, darf man auf das Urteil gespannt sein. Es hätte richtungweisenden [...]

  2. [...] gibt es auf mikogo.de eine Pressemitteilung von den Anwälten von Mark [...]

  3. Kimme on 2010-01-22 at 18:26

    Der Witz ist ja, hätten sie nett gefragt, hätte man das Problem sicher auch anders lösen können. Aber gleich mit nem Streitwert von 50 Mille und ‘ner Unterlassungserklärung zu kommen ist nicht nur unhöflich, sondern auch dezent übertrieben.

  4. Anwaltskritisch on 2010-01-22 at 18:36

    Die Argumentation erscheint mir sehr duerftig und vor allem an der Sache vorbei.
    Im Bereich T-Shirt und Namensrecht gab es Ende der 70er einen Streit um die Staedtenamen auf Fussballtrikots, ist dieser bekannt?
    Hier sind die Besonderheiten des Internets zu beruecksichtigen und die Begrenztheit der zur Verfuegung stehenden Namen. Der Vergleich mit dem T-Shirt wird bei dem Richter wohl nur ein Schmunzeln hervorrufen.
    Vielleicht haette hier kein Fachanwalt fuer Steuerrecht, sondern ein Medienanwalt gefragt werden sollen?

  5. Xjs on 2010-01-22 at 18:38

    Just like I said in my previous comment (before having read this ;-) ). You’re not going to lose this fight, but keep objective.

  6. [...] Der abgemahnte Mark Zondler hat nunmehr einen Rechtsanwalt eingeschaltet, der soeben im Rahmen einer Presseerklärung darlegt, warum er erhebliche Zweifel an der Begründetheit der seitens der Stadt Mannheim geltend gemachten [...]

  7. Janis on 2010-01-22 at 18:56

    Das ist fast so gut wie die KOMSA geschichte…

  8. Carsten Ulbricht on 2010-01-22 at 18:59

    Hallo Herr Zondler,

    vielen Dank für die Info über die neuesten Entwicklungen.

    Wie auch gerade auf meinem Blog kurz kommentiert nun auch hier meine 2 Cents zur der Sache:

    Unter Zugundelegung der Rechtsprechung zu Domains spricht aus meiner Sicht deutlich mehr für eine Rechtswidrigkeit der Nutzung des Namens “Mannheim” bei Twitter als dagegen.

    Mal unabhängig von der Frage ob ich das richtig oder gut finde, lässt sich nicht völlig von der Hand weisen, dass der Bezeichnung hinter der “Hauptdomain” http://www.twitter.com ein Stück weit auch eine Identifizierungsfunktion zukommt. Dies sehen auch wohl auch einige Plattformen so. Andernfalls bestünde nämlich wohl auch kein Recht einer Person, wenn ein Dritter einen Fake Account auf diese Person anlegen würde (z.B. twitter.com/angela_merkel). Dieses Ergebnis würden wohl nur wenige gut heißen.

    Zudem erscheint die Bezeichnung “Mannheim” auch relativ präsent im linken oberen Bereich, wenn man auf den Account selbst kommt. Kumulativ können diese beiden Fakten bei Unbedarften schon zu einer Zuordnungsverwirrung führen. Schließlich stellt sich schon die Frage, inwieweit seitens des Anmelders solcher “Unterbezeichnungen” schutzbedürftige Interessen bestehen bzw. vor welchem Hintergrund solche Accounts registriert werden.

    Es spricht insofern einiges dafür, dass Gerichte solche Bezeichnungen ingesamt freihalten wollen und entsprechende Zuordnungsverwirrungen von vorne herein ausschließen. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass tatsächlich ein Gericht abschließend über diesen Fall befinden muss, wird der seitens der Stadt Mannheim geltend gemachte Anspruch wohl eher bestätigt werden.

    Wenn ich aber eine Prognose über den Ausgang dieser Angelegenheit abgeben sollte, würde ich darauf setzen, dass die Stadt Mannheim in Ansehung des “Streisand-Effektes” die geltend gemachten Ansprüche zurücknimmt bzw. es zu einer gütlichen Einigung kommt.

  9. Mark on 2010-01-22 at 20:00

    @Carsten Ulbricht: Ich bin kein Anwalt und kann es selbst nicht beurteilen. Wahrscheinlich muss es ein Gericht entscheiden, damit es für die Zukunft klar ist. Meines Erachtens gibt es aber interessante Fragen, die zu klären sind, u.a.
    - Wenn ich Mark Mannheim heißen würde, was wäre dann? Ist die Stadt Mannheim wichtiger als die Person Mark Mannheim? Das gleiche gilt auch wenn eine beliebige Angela Merkel vor DER Angela Merkel registriert, wer hat dann Anspruch? FCFS oder gibt es eine Bewertung der Wichtigkeit der Person?
    - Ich habe ja nie vorgegeben die Stadt Mannheim zu sein. Die Stadt Mannheim könnte sich ja auch @stadtmannheim holen (war bis gestern auch noch frei und jetzt wohl wieder) und sich dieses Konto dann verifizieren lassen – dann ist klar, dass das wirklich die Stadt ist.
    - Wenn die Gerichte gegen mich und für die Stadt Mannheim entscheiden, geht dann eine Abmahnwelle los? Müssen dann alle Twitter-User Marken für ihren Account anmelden um halbwegs sicher zu sein? Kann ja auch nicht sein.
    - Bei .de Domains gibt es eine zentrale Registrierungsstelle in Deutschland. Die kann ich notfalls kontaktieren und mir dort eine Domain holen (auch wenn der Inhaber im Ausland sitzt)… aber wie ist das bei Twitter… landen bei denen dann massenhaft Einschreiben aus Deutschland? Na klasse.
    - Wenn Twitter… was ist dann mit Benutzernamen bei Ebay und Amazon? Wie ist das mit einem mannheim@gmail.com Konto? Wo hört es auf? Ab wann ist es schützenswert? Ab wann muss man sich eben menschlich mit dem Besitzer einigen?
    - Wie ist das, wenn der Twitter-User in Timbuktu sitzt oder seinen richtigen Namen gar nicht öffentlich macht? Schicken die dann Abmahnungen an Fritzchen in Timbuktu?
    - Wie ist das im Fall von Berlin? Gehört @berlin unserer Hauptstadt oder zu Berlin, Maryland in USA? Oder gilt da dann first come first served?

    Letztlich kann ich es nicht beurteilen, Experten (=Rechtsanwälte) sagen aber, dass es nicht so eindeutig ist, wie von der Stadt Mannheim suggeriert wird.

    Ich bin gespannt wie es weiter geht. Vielleicht ist eine gerichtliche Grundsatzentscheidung gar nicht so dumm – dann wissen wir wenigstens Bescheid und es müssen nicht zig solcher Briefe verschickt werden.

    Will keep you posted!

    Mark

  10. [...] gibt’s noch ein Update von ihm dazu…und auf Twitter hat er vor wenigen Minuten verkündet, dass er für Montag 14:30 [...]

  11. Carsten Ulbricht on 2010-01-22 at 21:12

    @Mark

    Zu den meisten Ihrer Fragen gibt es (teilweise sogar gerichtlich begründete) Antworten.

    Da mir leider die Zeit für umfassende Ausführungen fehlt nur so viel:

    Tatsächlich sind hier mehrere Kriterken heranzuziehen. Wenn der Accountinhaber tatsächlich Mark Mannheim heißt, wären natürlich legitime Interessen in die Bewertung miteinzubeziehen (deshalb auch der Hinweis auf das Felen dieser Interessen im vorliegenden Fall). Insoweit gibt es auch keinen zwingender Vorrang des Städtenamens vor dem Personennamen.

    Problematischer ist es aber natürlich, wenn solche Interessen – wie hier – nicht nachvollziehbar begründet werden können. Insoweit sind weitergehende Ausführungen zu dieser Problematik unerheblich. Gerichte haben immer nur den Einzelfall zu beurteilen und müssen sich grundsätzlich nicht dazu äußern, wie der Fall in einer anderen Konstellation zu beurteilen wäre.

    Unerheblich ist auch, ob die betroffene Stadt vielleicht ein anderes Twitter Account ersatzweise registrieren könnte. Wenn Namensrechte verletzt werden (und allein das ist die vorliegend zu beantwortende Frage), dann besteht Anspruch auf Unterlassung.

    Weitere Ausführungen in Kürze…

  12. [...] Inzwischen liegt die Presseerklärung von den Rechtsanwälten Sommer & Zoulakis vor… ganz so “klar und eindeutig” wie die Stadt Mannheim den Sachverhalt darstellt ist es wohl nicht. Aber lest selbst [...]

  13. IT-Scene | Sergey F. on 2010-01-22 at 21:25

    Ich bin der selben Meinung. In diesem Fall ist “Mannheim” nur ein Benutzername.

    Wird wohl eine spannende Geschichte… Viel Erfolg!!!

  14. Carsten Ulbricht on 2010-01-22 at 21:51

    Ob nach einer den Unterlassungsanspruch bestätigenden Entscheidung Abmahnwellen losgehen, ist reine Spekulation.

    Tatsächlich weiß ich aber von Markeninhabern, die rechtliche (nicht gerichtliche) Schritte gegen Dritte eingeleitet haben, die im Twitter Accountnamen die Marke genutzt haben.

    Auch wenn ich immer dafür plädiere, abgestuft vorzugehen und nicht gleich mit dem “Holzhammer” zu kommen, ist die Verteidigung der Marke doch grundsätzlch nachvollziehbar, oder …. Dafür ist Markenschutz schließlich da…

    Tatsächlich wenden sich Markeninhaber bei solchen Fällen – gerade dann wenn der Verwender des Markennamens nicht unmittelbar identifizierbar ist – direkt an den Betreiber der jeweiligen Internetplattform. Dieser sollte dann auch handeln, da er nach den Grundsätzen der Haftung für fremde Inhalte (bzw. der sogenannten Mitstörerhaftung) auch haften kann, wenn er nach Kenntnis von einem Rechtsverstoss nicht entsprechend reagiert. Deshalb kann diese Strategie für Markeninhaber durchaus Sinn machen.

    Wo die “Grenze” zu Nutzernamen bei ebay, Amazon etc liegt werden gegebenenfalls Gerichte je nach den Umständen des Einzelfalles zu entscheiden haben, je nachdem ob konkret die Gefahr einer Zuordnungsverwirrung besteht oder nicht…

    Tatsächlich wäre es spannend, wenn ein Gericht diesbezüglich eine Grundsatzentscheidung treffen würde.

  15. süle on 2010-01-23 at 00:13

    haha…das ist besser als reality tv

  16. Dorf Mannheim on 2010-01-23 at 06:31

    Gude Morge! Un was isch jetz mit meim Twitter-Account? Wollese den au habbe? Geben aber net her. Glei vorab: die findet me net. Au in 10 Joahr net. :-)

  17. angela__merkel on 2010-01-23 at 10:14

    Sehr geehrter Herr Ulbricht,

    danke sehr für den guten Tip! Bislang kannte ich dieses Google-SMS nicht, bin aber jetzt schon begeistert: endlich kann ich meine SMS nun auch ausdrucken!

    Mit vorzüglicher Hochachtung,

    A. Merkel

  18. bernhardnie on 2010-01-23 at 13:12

    Wie ja schon von vielen vor mir geschrieben macht der Ton die Musik.
    Kann den die Stadt Mannheim nicht erst mal auf freundlichem Weg versuchen sich mit M.Zondler zu einigen, und muss den jetzt auch schon für einen Twitter Account das Gericht bemüht werden.
    Ein Beispiel wäre die Stadt Oppenheim, hier wurde auch stadt-oppenheim.de als domainname gewählt, http://www.oppenheim.de/ war nämlich schon an das Bankhaus Sal.Oppenheim vergeben, es bleibt natürlich offen warum der Name http://www.oppenheim.de nicht von der Stadt eingeklagt wurde, vielleicht war der Gegner zu mächtig.
    Meiner Meinung nach würde für es durchaus genügen wenn die Stadt Mannheim stadtmannheim@twitter.com verwendet, dann ist auch eindeutig mit wem man es zu tun hat.
    Welches Gericht ist den dafür eigentlich zuständig, Twitter.com ist doch eine Firma aus
    San Francisco.
    Aber die Stadt kann ja auch das Wort “moaneem” verwenden dann verstehen es auch die Einheimischern Dialekt Sprechenden.

  19. ToXic on 2010-01-23 at 14:14

    Ich liebe das Deutsche Land einig Abmahnland!
    Vor vielen Jahren dachte sich auch ein schlauer Herr das er Namensrecht auf den Begriff “Webspace” habe und somit alle ISP abmahnen könne …

    Und wie sang schon Reinhard Fendrich in Tango Corrupti … da holt man sich einen Anwalt, der was kann halt, und ist schwuppdiwupp davon …

  20. [...] möchten, wozu inzwischen Herr Zondlers Anwalt eine Presseerklärung veröffentlicht hat [-> hier] und heute der Mannheimer Morgen berichtet [-> [...]

  21. Dietrich Henne on 2010-01-25 at 10:05

    Ich lach mich schlapp…Als Stadt wuerde es mich auch wurmen, wenn andere schneller waren, aber das rechtfertigt natuerlich in keinem Fall die Mittel. Die sollen Dir ein paar Essen bei den naechsten Festakten als Entschuldigung fuer die Abmahnung spendieren und dann die Sache einfach vergessen.

    Bei einem anderen Ausgang bin ich mir fast sicher, dass das Web2.0 hinter Dir steht und der Twitter Account eh nutzlos wuerde.

  22. [...] nicht unterschrieben wird, erhebt die Stadt Mannheim Klage gegen Mark Zondler.QuelleDas könnte dich auch interessieren:Der Dalai Lama twittertTwitter wächst und wächstKikin soll [...]

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