Außergerichtlicher Vergleich zwischen Stadt Mannheim und Mark Zondler
In den letzten Tagen haben wir mehrere konstruktive Gespräche mit der Stadt Mannheim geführt und über die weitere Nutzung des Twitter Accounts @Mannheim gesprochen. Die Gespräche verliefen auf partnerschaftlicher Basis und mit dem Ziel die jeweiligen Interessen zu berücksichtigen. 
Erstes Treffen mit der Stadt Mannheim
Heute Nachmittag haben sich Mark Zondler (Rechteinhaber von twitter.com/mannheim) und Jörg Blumenthal (Amtsleiter bei der Stadt Mannheim) zu einem Gespräch getroffen und verhandelt. Eine Lösung wird gesucht.
Wir halten euch auf dem Laufenden.
Danke für die großartige Unterstützung!
Die Resonanz war überwältigend und eure Kommentare, Tweets und Ratschläge haben mich sehr beeindruckt. Ich sehe mich in meiner Entscheidung bestätigt, mich zur Wehr zu setzen und diesen Vorfall publik zu machen. Hätte ich einfach im Stillen die Unterlassungserklärung unterschrieben, so fürchte ich, hätte dies großen Unternehmen und der öffentlichen Hand Vorschub geleistet, mit Einschüchterung des kleinen Mannes eigene Interessen durchzusetzen. 
Presseerklärung vom Rechtsanwalt zu Twitter Account @Mannheim
UPDATE
Inzwischen liegt uns die Presseerklärung von den Rechtsanwälten Sommer & Zoulakis vor… ganz so “klar und eindeutig” wie die Stadt Mannheim den Sachverhalt darstellt ist es wohl nicht. Aber lest selbst:
Presseerklärung zum Twitter- Account „Mannheim“ und Unterlassungsaufforderung der Stadt Mannheim vom 13.01.2010
Verwechslungsgefahr zwischen Personen und Städten aufgrund gleichnamigen Accounts?
Unser Mandant Herr Mark Zondler, selbst Mannheimer, wurde am 13.01.2010 von der Stadt Mannheim abgemahnt und aufgefordert seinen Account auf http://twitter.com nicht mehr „Mannheim“ zu benennen und ihn vielmehr freizugeben. Die Stadt hat für die Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung eine Frist bis 10. Februar 2010 gesetzt. An der Rechtmäßigkeit dieser Forderung bestehen erhebliche Zweifel. 
Mannheim will Twitter-Account einklagen
Twitter ist eine großartige Möglichkeit, um mit Leuten in aller Welt in Kontakt zu treten und zu bleiben. Es scheint leider auch eine gute Möglichkeit zu sein, um verklagt zu werden – wie aktuell das Beispiel von Mark Zondler, Co-Gründer von Mikogo, zeigt.
Die nüchternen Fakten – Mikogo vs. Mannheim
2007, als die Idee Twitter gerade Momentum gewann, hat Mark Zondler den Nutzernamen “Mannheim” auf Twitter registriert.
Drei Jahre nach Registrierung des Accounts – und damit zu einem Zeitpunkt, an dem sich Twitters zentrale Rolle für Online Marketing erwiesen hat – erhielt er nun ein offizielles Schreiben der Stadt Mannheim, die Ihn dazu auffordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und den Twitter Account „Mannheim“ freizugeben. Andernfalls werde man Klage bei Gericht einreichen.
Ist das überhaupt gerechtfertigt?
Unabsehbare Folgen
Was folgt als Nächstes? Wird gegen Blogger, Webseiten oder auch Künstler vorgegangen, die “Mannheim” in der URL benutzen? Darf ich eine E-Mail-Adresse mit dem Namen „Mannheim“ benutzen? Kann ich bei allen anderen Webseiten „Mannheim“ nicht als Benutzername verwenden? Und darf mir die Stadt Mannheim den Twitter Account twitter.com/mark_mannheim auch verbieten?
Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob Privatpersonen mit dem Nachnamen “Mannheim” Recht auf den entsprechenden Twitter-Account haben. Und wer hat dann – schlicht gesagt – mehr Recht?
Wäre es nicht viel sinnvoller, wenn eine Stadt wie Mannheim sich als solche ersichtlich registrieren würde – also etwa als “Stadt_Mannheim” – und dann von Twitter verifizieren lassen würde? 


