AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der BeamYourScreen GmbH, Mannheim, Deutschland (nachfolgend kurz BeamYourScreen) und Ihrer Kundin/Ihrem Kunden (nachfolgend kurz der Kunde) ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn BeamYourScreen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden Leistungen erbringt. Für Verträge mit BeamYourScreen sind die BeamYourScreen-Lizenzbedingungen (EULA) und BeamYourScreen-Produktbeschreibungen als Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzusehen.
2. Geltendes Recht, Gerichtsstand
2.1. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2.2. Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag wird Mannheim, Deutschland, vereinbart sofern der Kunde einen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat und Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.
2.3. Dieser Gerichtsstand gilt auch, sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand (z.B. Wohnsitz) in Deutschland hat und zudem nicht Verbraucher mit allgemeinem Gerichtsstand in der Europäischen Union, Norwegen, Island oder der Schweiz ist.
3. Produkte von BeamYourScreen
Die Softwareprodukte von BeamYourScreen zur Online-Kollaboration, BeamYourScreen und Mikogo (nachfolgend Software), werden ausschließlich gemäß der BeamYourScreen-Lizenzbedingungen (EULA) und deren jeweiliger BeamYourScreen-Produktbeschreibungen vertrieben bzw. zur Mitbenutzung zur Verfügung gestellt. BeamYourScreen und Mikogo sind eingetragene Warenzeichen der BeamYourScreen GmbH, Mannheim, Deutschland.
4. Erfüllungsort und Allgemeines
4.1. Grundsätzlicher Erfüllungs- und Zahlungsort bezüglich aller direkten Vertragsverhältnisse zu BeamYourScreen ist Mannheim, Deutschland. Gesetzliche Regelungen über Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
4.2. Sämtliche von BeamYourScreen veröffentlichte oder direkt erteilte Informationen stellen keine Vertragsangebote dar und sind freibleibend.
4.3. BeamYourScreen behält sich alle Rechte (insb. Eigentums-, Nutzungs- und Urheberrechte) an sämtlichen gelegentlich von Vertragsverhandlungen überlassenen Informationen, Softwareproben und Softwareprobezugängen vor.
4.4 Rechtserhebliche Erklärungen oder Anzeigen, die der Kunde gegenüber BeamYourScreen oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform. Dies gilt nicht für Fälle des § 312 d BGB (Widerruf des Verbrauchers gemäß Pkt. 11).
5. Online-Shops
5.1. BeamYourScreen betreibt die Online-Shops auf www.beamyourscreen.com, www.beamyourscreen.de, www.beamyourscreen.fr, www.beamyourscreen.pl, www.mikogo.com, www.mikogo.net.cn, www.mikogo.com.br, www.mikogo.fr, www.mikogo.ru, www.mikogo.it, www.mikogo.es und www.mikogo.de (dort unter „Kaufen“) über sein Partnerunternehmen Cleverbridge AG, Brabanter Str. 2- 4, 50674 Köln, Deutschland. Dabei verkauft und vermietet die Cleverbridge AG Softwarelizenzen von BeamYourScreen und Mikogo völlig selbständig und in eigenem Namen.
5.2. Bei Abschluss des Miet- oder Kaufvertrages mit Cleverbridge vereinbart der Kunde daneben mit BeamYourScreen immer auch die Geltung der BeamYourScreen-Lizenzbedingungen (EULA) und der einschlägigen BeamYourScreen-Produktbeschreibung.
6. Direktbezug von BeamYourScreen, Vertragslaufzeit, Kündigung
6.1. Außerhalb der Online-Shops kann die Softwarelizenz auch direkt von BeamYourScreen bezogen werden. Der Kunde kann nach seiner Wahl eine Miet- oder Kauflizenz beziehen.
6.2. Bestellungen des Kunden außerhalb der Online-Shops (z.B. Post, Fax, Telefon) zum entgeltlichen Bezug der Software stellen für diesen verbindliche Vertragsangebote dar. Deren Annahme durch BeamYourScreen erfolgt nur durch ausdrückliche Erklärung oder durch Übersendung eines Lizenzschlüssels per E-Mail für den Zugang zur bestellten Software.
6.3. Mietlizenz
6.3.1. Mit der Mietlizenz erwirbt der Kunde für die Dauer des Mietverhältnisses ein Mitbenutzungsrecht an der Software gemäß der Lizenzbedingungen (EULA) und der einschlägigen Produktbeschreibung.
6.3.2. Die Miete für die vereinbarte Vertragslaufzeit ist vollständig im Voraus zu entrichten und wird mit Vertragsschluss fällig.
6.3.3. Der Mietvertrag verlängert sich nach Ablauf der ursprünglich abgeschlossenen Vertragslaufzeit (Vertragsperiode) automatisch um jeweils eine weitere Vertragsperiode mit gleicher Dauer und zu gleichen Konditionen sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der laufenden Vertragsperiode schriftlich gekündigt wird.
6.4. Kauflizenz
6.4.1. Mit der Kauflizenz („Lifetime Lizenz“) erwirbt der Kunde ein Mitbenutzungsrecht an der Software gemäß der Lizenzbedingungen (EULA) und der einschlägigen Produktbeschreibung.
6.4.2. Das vereinbarte Entgelt wird vollständig bei Vertragsschluss fällig.
6.5. Im Falle des entgeltlichen Bezuges wird dem Kunden spätestens innerhalb eines Tages nach Vertragsschluss durch Zusendung eines Zugangsschlüssels per E-Mail ein Zugang zur Mitbenutzung der Software eröffnet.
7. Unentgeltliche, private, nicht kommerzielle Nutzung
7.1. BeamYourScreen gestattet seinen Kunden, die Software ausschließlich zu privaten und nicht kommerziellen Zwecken unentgeltlich mitzubenutzen und stellt hierzu die Client-Software und ausführbare Datei zu den BeamYourScreen-Lizenzbedingungen (EULA) zum Download zur Verfügung. Die Download-Angebote stellen Angebote zur Begründung eines Vertrages gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den BeamYourScreen-Lizenzbedingungen (EULA) dar. Durch die Betätigung des Downloads oder Aufnahme der Nutzung der Software nimmt der Kunde diese an. BeamYourScreen verzichtet auf den Zugang dieser Annahmeerklärung des Kunden.
7.2. BeamYourScreen ist berechtigt das Vertragsverhältnis jederzeit durch Einstellung der Funktionalität der Software zu beenden.
8. Haftung für Mängel
Bei Vorliegen eines Mangels der Software haftet BeamYourScreen nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Einschränkung, dass die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadenersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536 a BGB ausgeschlossen wird. Sonstige Haftungstatbestände bleiben hiervon unberührt.
9. Haftung für Schäden
9.1. Die Haftung von BeamYourScreen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
9.2. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet BeamYourScreen für jeden Grad des Verschuldens. Als Kardinalpflichten gelten wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Beeinträchtigung den Vertragszweck gefährden würde und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die Haftung für die Verletzung von Kardinalpflichten aufgrund einfacher Fahrlässigkeit wird auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
9.3. Weiterhin haftet BeamYourScreen im Falle der unentgeltlichen, privaten, nicht kommerziellen Nutzung der Software für Schäden aufgrund eines Mangels der Software nur wenn der Mangel von BeamYourScreen arglistig verschwiegen wurde.
9.4. Soweit eine Haftung für Schäden infolge einfacher Fahrlässigkeit, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden oder von Kardinalpflichten beruhen, nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches.
9.5. Soweit die Schadenersatzhaftung von BeamYourScreen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadenersatzhaftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von BeamYourScreen.
9.6. Die Haftung aus Produkthaftungsgesetz bleibt in jedem Fall unberührt.
10. Unternehmerische Kunden
Kunden, die den Vertrag mit BeamYourScreen in Ausübung einer unternehmerischen, selbständigen, kommerziellen Tätigkeit (freiberuflich oder gewerblich) geschlossen haben und somit keine Verbraucher (§ 13 BGB) sind wird ein Widerrufsrecht gemäß Pkt.11 nicht eingeräumt.
11. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Die Vertragserklärung des Kunden kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E- Mail) oder – wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) bzw. bei der Erbringung von Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten von BeamYourScreen gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie nicht vor Erfüllung der Pflichten von BeamYourScreen gemäß § 312 g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: BeamYourScreen GmbH, R 3, 4- 5, 68161 Mannheim, Deutschland
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.
Kann der Kunde die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) an BeamYourScreen nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, muss er BeamYourScreen insoweit Wertersatz leisten. Dies kann bei der Erbringung von Dienstleistungen dazu führen, dass er die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für einen Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung muss der Kunde keinen Wertersatz leisten. Wertersatz für gezogene Nutzungen muss der Kunde nur leisten, soweit er die Waren in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf Kosten und Gefahr von BeamYourScreen zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für BeamYourScreen mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
12. Pflichten des Kunden und Vertragsstrafe
12.1. Der Kunde hat die sich aus den Lizenzbedingungen (EULA) ergebenden Pflichten einzuhalten. Diese sind teilweise mit einer Vertragsstrafe sanktioniert (Pkt.8.1 der Lizenzbedingungen).
12.2. Ferner schuldet der Kunde die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen auch vertraglich und verpflichtet sich insbesondere, keine rechtswidrigen Inhalte zu übermitteln.
13. Entgelte und Zahlungsbedingungen
13.1. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich beworbene und vereinbarte Entgelte grundsätzlich einschließlich, gegenüber Unternehmern ausschließlich, der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gegenüber Letzteren sind eventuell anfallende Zoll- oder andere öffentliche Abgaben ebenfalls nicht enthalten und sind von diesen zu tragen.
13.2. Rechnungen von BeamYourScreen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu begleichen. BeamYourScreen ist berechtigt, Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form mit qualifizierter elektronischer Signatur zu stellen.
14. Zahlungsverzug des Kunden
14.1. Kommt der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder misslingt eine Kreditkartenabbuchung oder Lastschrift aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z.B. mangelnde Deckung, unkorrekte Daten), ist BeamYourScreen berechtigt, hierfür Schadenersatz für Bearbeitungsaufwand in Höhe von EUR 15,00 zu berechnen. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Aufwands bleibt für beide Seiten zulässig.
14.2. Befindet sich der Kunde über drei Monate mit der Begleichung einer Rechnung für einen Vertragszeitraum oder für einen wesentlichen Teil dessen in Verzug, ist BeamYourScreen berechtigt, seine insoweit unbezahlte Leistung zurückzuhalten sowie den Vertrag nach Androhung fristlos zu kündigen.
15. Verjährung der Ansprüche von BeamYourScreen
Die Ansprüche von BeamYourScreen auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährung gilt § 199 BGB.
16. Aufrechnung
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von BeamYourScreen anerkannt sind.
17. Referenzbenennung
BeamYourScreen wird das Recht eingeräumt, den Kunden der nicht Verbraucher ist als Referenzkunden für die Bewerbung der Software unter Wiedergabe von dessen Firma bzw. Unternehmensbezeichnung, dessen Marke bzw. Unternehmenslogo sowie dessen URL zu benennen (z.B. Benennung auf Homepage und gedruckten Werbematerialien). Der Kunde kann seine Zustimmung hierzu durch schriftliche Mitteilung für die Zukunft widerrufen.
18. Gesetzesverstöße unter Einsatz von BeamYourScreen
BeamYourScreen behält sich das Recht vor, bei dringendem Verdacht der Begehung von Gesetzesverstößen unter Einsatz des Zugangs des Kunden zu BeamYourScreen-Servern deren Funktionalität ersatzlos auszusetzen. Der Kunde wird hierüber unverzüglich unterrichtet.
19. Datenschutz
BeamYourScreen und der Kunde sind zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Kundendaten werden gemäß der Datenschutzerklärung ausschließlich zum Zwecke des Vertragsschlusses, der Vertragserfüllung sowie zur Kundeninformation und zur Marktanalyse verwendet und vertraulich behandelt. Nur innerhalb dieses Rahmens werden sie eventuell an Dritte weitergegeben. Diese werden von BeamYourScreen ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet.
20. Erfüllungsgehilfen
BeamYourScreen ist berechtigt zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritte nach eigener Wahl einzusetzen.
21. Höhere Gewalt
Keine der Parteien ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Falle und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Folgende Umstände sind insbesondere als höhere Gewalt anzusehen: nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets, von der Vertragspartei nicht zu vertretende Explosionen, Feuer, Überschwemmungen, Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo, über sechs Wochen andauernder und von der Partei nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf. Jede Vertragspartei hat die andere über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt unverzüglich schriftlich zu unterrichten, soweit dies möglich ist.
Datum: 2011-10-07
Download (PDF)
