AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Mikogo-Software zwischen der BeamYourScreen GmbH, Mannheim, Deutschland (nachfolgend kurz BeamYourScreen) und Ihrer Kundin/Ihrem Kunden (nachfolgend kurz der Kunde) ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn BeamYourScreen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden Leistungen erbringt.
2. Geltendes Recht, Gerichtsstand
2.1. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2.2. Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag wird Mannheim, Deutschland, vereinbart sofern der Kunde einen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat und Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.
2.3. Dieser Gerichtsstand gilt auch, sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand (z.B. Wohnsitz) in Deutschland hat und zudem nicht Verbraucher mit allgemeinem Gerichtsstand in der Europäischen Union, Norwegen, Island oder der Schweiz ist.
3. Vertragsschluss, Erfüllungsort
3.1. Sämtliche von BeamYourScreen veröffentlichte oder direkt erteilte Informationen stellen keine Vertragsangebote dar und sind freibleibend.
3.2. BeamYourScreen behält sich alle Rechte (insb. Eigentums-, Nutzungs- und Urheberrechte) an sämtlichen gelegentlich von Vertragsverhandlungen überlassenen Informationen, Softwareproben und Softwareprobezugängen vor.
3.3. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort und Zahlungsort Mannheim, Deutschland. Gesetzliche Regelungen über Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
4. Vertragsgegenstand im Allgemeinen
4.1. Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht an der Mikogo-Software. Diese besteht aus einer Clientsoftware zum Einsatz auf dem Computer des Kunden, der Mikogo-Serversoftware, die von BeamYourScreen auf Servern für Kundenzugriffe bereitgehalten wird, und einer ausführbaren Mikogo-Datei. Mittels der Mikogo-Software kann der Kunde seine Computerbildschirmanzeige über das Internet auf die Computerbildschirme von ihm bestimmbarer Dritter (nachfolgend Teilnehmer) übermitteln und dort anzeigen (nachfolgend Sitzung). Auf den Computern der Teilnehmer kommt dabei die ausführbare Mikogo-Datei zum Einsatz.
4.2. Das Nutzungsrecht wird nur für die gemäß Punkt 5 bestimmten Personen eingeräumt.
4.3. Der Kunde ist zur Übertragung oder Vermietung des Nutzungsrechts oder zur Überlassung der Software an Dritte, mit Ausnahme der bestimmungsgemäßen Nutzung durch die Teilnehmer, nicht berechtigt. Mit dem Kunden in einem Konzern verbundene Unternehmen gelten ebenfalls als Dritte.
4.4. Übergabepunkt für die von BeamYourScreen zu erbringende Serverleistung an den Kunden ist der Serverausgang des Mikogo-Servers.
4.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Mikogo-Software zu bearbeiten oder zu verändern.
4.6. Nicht Vertragsgegenstand und von BeamYourScreen auch nicht anderweitig geschuldet sind der Source Code irgendeiner Software von BeamYourScreen oder dessen Offenlegung, Installationsarbeiten, Schulungen oder Einarbeitungen des Kunden oder Teilnehmers oder die Geeignetheit der Software für vom Kunden vorgesehene Zwecke.
5. Haftung für Mängel
5.1. Bei Vorliegen eines Mangels der Software haftet BeamYourScreen nach den gesetzlichen Bestimmungen mit nachfolgender Einschränkung.
5.2. Die verschuldensunabhängige Haftung von BeamYourScreen auf Schadenersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536 a BGB wird ausgeschlossen. Sonstige Haftungstatbestände bleiben hiervon unberührt.
6. Haftung für Schäden
6.1. Die Haftung von BeamYourScreen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet BeamYourScreen für jeden Grad des Verschuldens. Als Kardinalpflichten gelten wesentliche Rechte und Pflichten die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Beeinträchtigung den Vertragszweck gefährden würde und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die Haftung für Kardinalpflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.2. Vorgenannter Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von BeamYourScreen.
6.3. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadenersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Software.
6.4. Soweit die Schadenersatzhaftung gegenüber BeamYourScreen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadenersatzhaftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von BeamYourScreen.
6.5. Die Haftung aus Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7. Widerrufsbelehrung
7.1. Dem Kunden steht nachfolgendes Widerrufsrecht zu (10.2 bis 10.3). Dies gilt nicht, sofern er bei Abschluss dieses Vertrages in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
7.2. Widerrufsrecht: Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E- Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten von BeamYourScreen gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie den Pflichten von BeamYourScreen gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten entweder per E-Mail an info@BeamYourScreen.com oder per Fax an +49-(0)621-7001-9989 oder per Post an BeamYourScreen GmbH, R 3, 4- 5, 68161 Mannheim, Deutschland.
7.3. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung muss der Kunde keinen Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für BeamYourScreen mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
8. Pflichten des Kunden
8.1. Der Kunde hat bei Nutzung der BeamYourScreen-Software die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und insbesondere keine rechtswidrigen Inhalte zu übermitteln.
8.2. Der Kunde ist verpflichtet, nach Erhalt der Clientsoftware umgehend die in der Dokumentation angegebene Installation sowie einen Funktionstest durchzuführen.
8.3. Er hat die in der Leistungsbeschreibung angegebene Hard- und Softwareumgebung vorzuhalten sowie selbst Sorge dafür zu tragen, dass auch beim Teilnehmer die hinreichenden Voraussetzungen bestehen.
8.4. Der Kunde hat bei Nutzung des Dienstes die rechtzeitige und hinreichende Sicherung aller Daten selbstverantwortlich und auf eigene Kosten vorzunehmen.
8.5. Der Kunde ist zu schonendem Umgang mit den Serverressourcen verpflichtet. Bei Ende einer Sitzung oder im Falle längerer Übertragungspausen hat er sich ordnungsgemäß auszuloggen.
8.6. Der Kunde ist zur Installation von BeamYourScreen zur Verfügung gestellter Updates und Upgrades der Clientsoftware verpflichtet.
8.7. Der Kunde stellt BeamYourScreen von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der nicht vertragsgemäßen Verwendung der Software herrühren.
8.8. Nach Vertragsende hat der Kunde sämtliche Mikogo-Software von seinen Computern, Servern und Speichermedien vollständig zu löschen und hierüber auf Verlangen eine Löschungserklärung abzugeben.
9. Referenzbenennung
BeamYourScreen wird das Recht eingeräumt, den Kunden als Referenzkunden für die Bewerbung der Mikogo-Software unter Wiedergabe von dessen Firma bzw. Unternehmensbezeichnung, dessen Marke bzw. Unternehmenslogo sowie dessen URL zu benennen (z.B. Benennung auf Homepage und gedruckten Werbematerialien). Der Kunde kann seine Zustimmung hierzu durch schriftliche Mitteilung für die Zukunft widerrufen.
10. Gesetzesverstöße unter Einsatz von Mikogo
BeamYourScreen behält sich das Recht vor, bei dringendem Verdacht der Begehung von Gesetzesverstößen unter Einsatz des Zugangs des Kunden zur Mikogo-Serversoftware deren Funktionalität auszusetzen. Der Kunde wird hierüber unverzüglich unterrichtet.
11. Datenschutz
BeamYourScreen und der Kunde sind zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Kundendaten werden gemäß der Datenschutzerklärung ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung sowie zur Kundeninformation und zur Marktanalyse verwendet und vertraulich behandelt. Nur innerhalb dieses Rahmens werden sie eventuell an Dritte weitergegeben. Diese werden von BeamYourScreen ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet.
12. Erfüllungsgehilfen
BeamYourScreen ist berechtigt zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritte einzusetzen.
13. Schriftform
Rechtserhebliche Erklärungen oder Anzeigen die der Kunde gegenüber BeamYourScreen oder einem Dritten abzugeben hat bedürfen der Schriftform, dies gilt nicht für Fälle des § 312 f BGB.
14. Höhere Gewalt
Keine der Parteien ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Falle und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Folgende Umstände sind insbesondere als höhere Gewalt anzusehen: nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets, von der Vertragspartei nicht zu vertretende Explosionen/Feuer/Überschwemmungen, Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo, über sechs Wochen andauernder und von der Partei nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf. Jede Vertragspartei hat die andere über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
