
Mikogo
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der BSI Business Systems Integration Deutschland GmbH, Darmstadt, Deutschland (nachfolgend kurz Mikogo) und Ihrer Kundin/Ihrem Kunden (nachfolgend kurz der Kunde) ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn Mikogo in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden Leistungen erbringt. Für Verträge mit Mikogo sind die Mikogo-Lizenzbedingungen (EULA) und Mikogo-Produktbeschreibungen als Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzusehen.
2. Geltendes Recht, Gerichtsstand
2.1. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2.2. Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag wird Darmstadt, Deutschland, vereinbart sofern der Kunde einen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat und Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
2.3. Dieser Gerichtsstand gilt auch, sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand (z.B. Wohnsitz) in Deutschland hat und zudem nicht Verbraucher mit allgemeinem Gerichtsstand in der Europäischen Union, Norwegen, Island oder der Schweiz ist.
3. Produkte von Mikogo
Das Softwareprodukt Mikogo zur Online-Kollaboration (nachfolgend Software), wird ausschließlich gemäß den Mikogo-Lizenzbedingungen (EULA) und deren jeweiliger Mikogo-Produktbeschreibungen vertrieben bzw. zur Mitbenutzung zur Verfügung gestellt. Mikogo ist ein eingetragenes Warenzeichen der BSI Business Systems Integration Deutschland GmbH, Darmstadt, Deutschland.
4. Erfüllungsort und Allgemeines
4.1. Grundsätzlicher Erfüllungs- und Zahlungsort bezüglich aller direkten Vertragsverhältnisse zu Mikogo ist Darmstadt, Deutschland. Gesetzliche Regelungen über Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
4.2. Sämtliche von Mikogo veröffentlichte oder direkt erteilte Informationen stellen keine Vertragsangebote dar und sind freibleibend.
4.3. Mikogo behält sich alle Rechte (insb. Eigentums‑, Nutzungs- und Urheberrechte) an sämtlichen gelegentlich von Vertragsverhandlungen überlassenen Informationen, Softwareproben und Softwareprobezugängen vor.
4.4 Rechtserhebliche Erklärungen oder Anzeigen, die der Kunde gegenüber Mikogo oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen (außer im Falle des Widerrufes durch einen Verbraucher) der Schriftform.
5. Online-Shops
5.1. Die Online-Shops auf www.mikogo.com und www.mikogo.de werden von dem Partnerunternehmen von Mikogo, der Firma cleverbridge AG, Gereonstr. 43–65, 50670 Köln, Deutschland, gänzlich selbständig und in eigenem Namen betrieben. Für Geschäfte mit cleverbridge gelten daher die Bedingungen und Erklärungen von Cleverbridge.
5.2. Bei Abschluss eines Vertrags mit Cleverbridge vereinbart der Kunde daneben immer auch die Geltung der Mikogo-Lizenzbedingungen (EULA) und der einschlägigen Mikogo-Produktbeschreibung.
6. Direktbezug von Mikogo, Vertragslaufzeit, Kündigung
6.1. Außerhalb der Online-Shops kann die Softwarelizenz nach Rücksprache auch direkt von Mikogo bezogen werden. Der Kunde kann eine Mietlizenz beziehen.
6.2. Die Vertragsannahme durch Mikogo erfolgt nur durch ausdrückliche Erklärung oder durch Übersendung eines Lizenzschlüssels per E‑Mail für den Zugang zur bestellten Software.
6.3. Mietlizenz
6.3.1. Mit der Mietlizenz erwirbt der Kunde für die Dauer des Mietverhältnisses ein Mitbenutzungsrecht an der Software gemäß der Lizenzbedingungen (EULA) und der einschlägigen Produktbeschreibung.
6.3.2. Die Miete für die vereinbarte Vertragslaufzeit ist vollständig im Voraus zu entrichten und wird mit Vertragsschluss fällig.
6.3.3. Der Mietvertrag verlängert sich nach Ablauf der ursprünglich abgeschlossenen Vertragslaufzeit (Vertragsperiode) automatisch um jeweils eine weitere Vertragsperiode mit gleicher Dauer und zu gleichen Konditionen sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der laufenden Vertragsperiode schriftlich gekündigt wird.
7. Unentgeltliche Nutzung
7.1. Mikogo gestattet seinen Kunden, die Software unentgeltlich mitzubenutzen und stellt hierzu die Client-Software und ausführbare Datei zu den Mikogo-Lizenzbedingungen (EULA) zum Download zur Verfügung. Die Download-Angebote stellen Angebote zur Begründung eines Vertrages gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Mikogo-Lizenzbedingungen (EULA) dar. Durch die Betätigung des Downloads oder Aufnahme der Nutzung der Software nimmt der Kunde diese an. Mikogo verzichtet auf den Zugang dieser Annahmeerklärung des Kunden.
7.2. Mikogo ist berechtigt das Vertragsverhältnis jederzeit durch Einstellung der Funktionalität der Software zu beenden.
8. Haftung für Mängel
Bei Vorliegen eines Mangels der Software haftet Mikogo nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Einschränkung, dass die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadenersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536 a BGB ausgeschlossen wird. Sonstige Haftungstatbestände bleiben hiervon unberührt.
Das Recht zur Ersatzvornahme ist ausgeschlossen. Im Übrigen gelten hinsichtlich der Mängelansprüche die gesetzlichen Bestimmungen.
9. Haftung für Schäden
9.1. Die Haftung von Mikogo für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
9.2. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet Mikogo für jeden Grad des Verschuldens. Als Kardinalpflichten gelten wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Beeinträchtigung den Vertragszweck gefährden würde und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die Haftung für die Verletzung von Kardinalpflichten aufgrund einfacher Fahrlässigkeit wird auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
9.3. Weiterhin haftet Mikogo im Falle der unentgeltlichen Nutzung der Software für Schäden aufgrund eines Mangels der Software nur wenn der Mangel von Mikogo arglistig verschwiegen wurde.
9.4. Soweit eine Haftung für Schäden infolge einfacher Fahrlässigkeit, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden oder von Kardinalpflichten beruhen, nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches.
9.5. Soweit die Schadenersatzhaftung von Mikogo ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadenersatzhaftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Mikogo.
9.6. Die Haftung aus Produkthaftungsgesetz bleibt in jedem Fall unberührt.
10. Pflichten des Kunden und Vertragsstrafe
10.1. Der Kunde hat die sich aus den Lizenzbedingungen (EULA) ergebenden Pflichten einzuhalten. Diese sind teilweise mit einer Vertragsstrafe sanktioniert (Punkt 8.1 der Lizenzbedingungen).
10.2. Ferner schuldet der Kunde die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen auch vertraglich und verpflichtet sich insbesondere, keine rechtswidrigen Inhalte zu übermitteln.
11. Entgelte und Zahlungsbedingungen
11.1. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich beworbene und vereinbarte Entgelte grundsätzlich einschließlich, gegenüber Unternehmern ausschließlich, der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gegenüber Letzteren sind eventuell anfallende Zoll- oder andere öffentliche Abgaben ebenfalls nicht enthalten und sind von diesen zu tragen.
11.2. Rechnungen von Mikogo sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Mikogo ist berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form zu stellen.
12. Zahlungsverzug des Kunden
12.1. Kommt der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder misslingt eine Kreditkartenabbuchung oder Lastschrift aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z.B. mangelnde Deckung, unkorrekte Daten), ist Mikogo berechtigt, hierfür Schadenersatz für Bearbeitungsaufwand in Höhe von EUR 15,00 zu berechnen. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Aufwands bleibt für beide Seiten zulässig.
12.2. Befindet sich der Kunde über drei Monate mit der Begleichung einer Rechnung für einen Vertragszeitraum oder für einen wesentlichen Teil dessen in Verzug, ist Mikogo berechtigt, seine insoweit unbezahlte Leistung zurückzuhalten sowie den Vertrag nach Androhung fristlos zu kündigen.
13. Verjährung der Ansprüche von Mikogo
Die Ansprüche von Mikogo auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährung gilt § 199 BGB.
14. Aufrechnung
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Mikogo anerkannt sind.
15. Referenzbenennung
Mikogo wird das Recht eingeräumt, den Kunden der nicht Verbraucher ist als Referenzkunden für die Bewerbung der Software unter Wiedergabe von dessen Firma bzw. Unternehmensbezeichnung, dessen Marke bzw. Unternehmenslogo sowie dessen URL zu benennen (z.B. Benennung auf Homepage und gedruckten Werbematerialien). Der Kunde kann seine Zustimmung hierzu durch schriftliche Mitteilung für die Zukunft widerrufen.
16. Gesetzesverstöße unter Einsatz von Mikogo
Mikogo behält sich das Recht vor, bei dringendem Verdacht der Begehung von Gesetzesverstößen unter Einsatz des Zugangs des Kunden zu Mikogo-Servern deren Funktionalität ersatzlos auszusetzen. Der Kunde wird hierüber unverzüglich unterrichtet.
17. Datenschutz
Mikogo und der Kunde vereinbaren die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO. Dieser Vertrag ist als Anlage 1 Teil dieser AGB.
18. Erfüllungsgehilfen
Mikogo ist berechtigt zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritte nach eigener Wahl einzusetzen.
19. Höhere Gewalt
Keine der Parteien ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Falle und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Folgende Umstände sind insbesondere als höhere Gewalt anzusehen: nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets, von der Vertragspartei nicht zu vertretende Explosionen, Feuer, Überschwemmungen, Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo, über sechs Wochen andauernder und von der Partei nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf. Jede Vertragspartei hat die andere über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt unverzüglich schriftlich zu unterrichten, soweit dies möglich ist.
Datum: 2022-08-05