Mikogo

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen gelten für alle Verträge der BSI Busi­ness Systems Inte­gra­tion Deutsch­land GmbH, Darm­stadt, Deutsch­land (nach­fol­gend kurz Mikogo) und Ihrer Kundin/Ihrem Kunden (nach­fol­gend kurz der Kunde) ausschließ­lich. Entge­gen­ste­hende oder von diesen Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen abwei­chende Bedin­gungen des Kunden werden nicht aner­kannt. Diese Bedin­gungen gelten auch dann, wenn Mikogo in Kenntnis entge­gen­ste­hender oder abwei­chender Geschäfts­be­din­gungen des Kunden Leis­tungen erbringt. Für Verträge mit Mikogo sind die Mikogo-Lizenz­be­din­gungen (EULA) und Mikogo-Produkt­be­schrei­bungen als Teile dieser Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen anzusehen.

2. Geltendes Recht, Gerichtsstand

2.1. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2.2. Als ausschließ­li­cher Gerichts­stand für Strei­tig­keiten aus oder in Zusam­men­hang mit diesem Vertrag wird Darm­stadt, Deutsch­land, verein­bart sofern der Kunde einen allge­meinen Gerichts­stand in Deutsch­land hat und Kauf­mann, juris­ti­sche Person des öffent­li­chen Rechts oder öffent­lich-recht­li­ches Sonder­ver­mögen ist.

2.3. Dieser Gerichts­stand gilt auch, sofern der Kunde keinen allge­meinen Gerichts­stand (z.B. Wohn­sitz) in Deutsch­land hat und zudem nicht Verbrau­cher mit allge­meinem Gerichts­stand in der Euro­päi­schen Union, Norwegen, Island oder der Schweiz ist.

3. Produkte von Mikogo

Das Soft­ware­pro­dukt Mikogo zur Online-Kolla­bo­ra­tion (nach­fol­gend Soft­ware), wird ausschließ­lich gemäß den Mikogo-Lizenz­be­din­gungen (EULA) und deren jewei­liger Mikogo-Produkt­be­schrei­bungen vertrieben bzw. zur Mitbe­nut­zung zur Verfü­gung gestellt. Mikogo ist ein einge­tra­genes Waren­zei­chen der BSI Busi­ness Systems Inte­gra­tion Deutsch­land GmbH, Darm­stadt, Deutschland.

4. Erfüllungsort und Allgemeines

4.1. Grund­sätz­li­cher Erfül­lungs- und Zahlungsort bezüg­lich aller direkten Vertrags­ver­hält­nisse zu Mikogo ist Darm­stadt, Deutsch­land. Gesetz­liche Rege­lungen über Gerichts­stände bleiben hiervon unberührt.

4.2. Sämt­liche von Mikogo veröf­fent­lichte oder direkt erteilte Infor­ma­tionen stellen keine Vertrags­an­ge­bote dar und sind freibleibend.

4.3. Mikogo behält sich alle Rechte (insb. Eigentums‑, Nutzungs- und Urhe­ber­rechte) an sämt­li­chen gele­gent­lich von Vertrags­ver­hand­lungen über­las­senen Infor­ma­tionen, Soft­ware­proben und Soft­ware­pro­be­zu­gängen vor.

4.4 Rechts­er­heb­liche Erklä­rungen oder Anzeigen, die der Kunde gegen­über Mikogo oder einem Dritten abzu­geben hat, bedürfen (außer im Falle des Wider­rufes durch einen Verbrau­cher) der Schriftform.

5. Online-Shops

5.1. Die Online-Shops auf www.mikogo.com und www.mikogo.de werden von dem Part­ner­un­ter­nehmen von Mikogo, der Firma clever­bridge AG, Gere­onstr. 43–65, 50670 Köln, Deutsch­land, gänz­lich selb­ständig und in eigenem Namen betrieben. Für Geschäfte mit clever­bridge gelten daher die Bedin­gungen und Erklä­rungen von Cleverbridge.

5.2. Bei Abschluss eines Vertrags mit Clever­bridge verein­bart der Kunde daneben immer auch die Geltung der Mikogo-Lizenz­be­din­gungen (EULA) und der einschlä­gigen Mikogo-Produktbeschreibung.

6. Direktbezug von Mikogo, Vertragslaufzeit, Kündigung

6.1. Außer­halb der Online-Shops kann die Soft­ware­li­zenz nach Rück­sprache auch direkt von Mikogo bezogen werden. Der Kunde kann eine Miet­li­zenz beziehen.

6.2. Die Vertrags­an­nahme durch Mikogo erfolgt nur durch ausdrück­liche Erklä­rung oder durch Über­sen­dung eines Lizenz­schlüs­sels per E‑Mail für den Zugang zur bestellten Software.

6.3. Miet­li­zenz

6.3.1. Mit der Miet­li­zenz erwirbt der Kunde für die Dauer des Miet­ver­hält­nisses ein Mitbe­nut­zungs­recht an der Soft­ware gemäß der Lizenz­be­din­gungen (EULA) und der einschlä­gigen Produktbeschreibung.

6.3.2. Die Miete für die verein­barte Vertrags­lauf­zeit ist voll­ständig im Voraus zu entrichten und wird mit Vertrags­schluss fällig.

6.3.3. Der Miet­ver­trag verlän­gert sich nach Ablauf der ursprüng­lich abge­schlos­senen Vertrags­lauf­zeit (Vertrags­pe­riode) auto­ma­tisch um jeweils eine weitere Vertrags­pe­riode mit glei­cher Dauer und zu glei­chen Kondi­tionen sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der laufenden Vertrags­pe­riode schrift­lich gekün­digt wird.

7. Unentgeltliche Nutzung

7.1. Mikogo gestattet seinen Kunden, die Soft­ware unent­gelt­lich mitzu­be­nutzen und stellt hierzu die Client-Soft­ware und ausführ­bare Datei zu den Mikogo-Lizenz­be­din­gungen (EULA) zum Down­load zur Verfü­gung. Die Down­load-Ange­bote stellen Ange­bote zur Begrün­dung eines Vertrages gemäß dieser Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen und den Mikogo-Lizenz­be­din­gungen (EULA) dar. Durch die Betä­ti­gung des Down­loads oder Aufnahme der Nutzung der Soft­ware nimmt der Kunde diese an. Mikogo verzichtet auf den Zugang dieser Annah­me­er­klä­rung des Kunden.

7.2. Mikogo ist berech­tigt das Vertrags­ver­hältnis jeder­zeit durch Einstel­lung der Funk­tio­na­lität der Soft­ware zu beenden.

8. Haftung für Mängel

Bei Vorliegen eines Mangels der Soft­ware haftet Mikogo nach den gesetz­li­chen Bestim­mungen mit der Einschrän­kung, dass die verschul­dens­un­ab­hän­gige Haftung auf Scha­den­er­satz für bei Vertrags­schluss vorhan­dene Mängel gemäß § 536 a BGB ausge­schlossen wird. Sons­tige Haftungs­tat­be­stände bleiben hiervon unberührt.

Das Recht zur Ersatz­vor­nahme ist ausge­schlossen. Im Übrigen gelten hinsicht­lich der Mängel­an­sprüche die gesetz­li­chen Bestimmungen.

9. Haftung für Schäden

9.1. Die Haftung von Mikogo für vertrag­liche Pflicht­ver­let­zungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahr­läs­sig­keit beschränkt.

9.2. Dies gilt nicht bei Verlet­zung von Leben, Körper und Gesund­heit, Ansprü­chen wegen der Verlet­zung von Kardi­nal­pflichten und Ersatz von Verzugs­schäden (§ 286 BGB). Inso­weit haftet Mikogo für jeden Grad des Verschul­dens. Als Kardi­nal­pflichten gelten wesent­liche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Beein­träch­ti­gung den Vertrags­zweck gefährden würde und auf deren Einhal­tung die Vertrags­par­teien regel­mäßig vertrauen dürfen. Die Haftung für die Verlet­zung von Kardi­nal­pflichten aufgrund einfa­cher Fahr­läs­sig­keit wird auf den vorher­seh­baren, typi­scher­weise eintre­tenden Schaden begrenzt.

9.3. Weiterhin haftet Mikogo im Falle der unent­gelt­li­chen Nutzung der Soft­ware für Schäden aufgrund eines Mangels der Soft­ware nur wenn der Mangel von Mikogo arglistig verschwiegen wurde.

9.4. Soweit eine Haftung für Schäden infolge einfa­cher Fahr­läs­sig­keit, die nicht auf der Verlet­zung von Leben, Körper oder Gesund­heit des Kunden oder von Kardi­nal­pflichten beruhen, nicht ausge­schlossen ist, verjähren derar­tige Ansprüche inner­halb eines Jahres begin­nend mit der Entste­hung des Anspruches.

9.5. Soweit die Scha­den­er­satz­haf­tung von Mikogo ausge­schlossen oder einge­schränkt ist, gilt dies auch für die persön­liche Scha­den­er­satz­haf­tung der Arbeit­nehmer, Mitar­beiter, Vertreter und Erfül­lungs­ge­hilfen von Mikogo.

9.6. Die Haftung aus Produkt­haf­tungs­ge­setz bleibt in jedem Fall unberührt.

10. Pflichten des Kunden und Vertragsstrafe

10.1. Der Kunde hat die sich aus den Lizenz­be­din­gungen (EULA) erge­benden Pflichten einzu­halten. Diese sind teil­weise mit einer Vertrags­strafe sank­tio­niert (Punkt 8.1 der Lizenzbedingungen).

10.2. Ferner schuldet der Kunde die Einhal­tung gesetz­li­cher Bestim­mungen auch vertrag­lich und verpflichtet sich insbe­son­dere, keine rechts­wid­rigen Inhalte zu übermitteln.

11. Entgelte und Zahlungsbedingungen

11.1. Gegen­über Verbrau­chern verstehen sich bewor­bene und verein­barte Entgelte grund­sätz­lich einschließ­lich, gegen­über Unter­neh­mern ausschließ­lich, der gesetz­li­chen Mehr­wert­steuer. Gegen­über Letz­teren sind even­tuell anfal­lende Zoll- oder andere öffent­liche Abgaben eben­falls nicht enthalten und sind von diesen zu tragen.

11.2. Rech­nungen von Mikogo sind inner­halb von 14 Tagen nach Erhalt zu beglei­chen. Mikogo ist berech­tigt, Rech­nungen in elek­tro­ni­scher Form zu stellen.

12. Zahlungsverzug des Kunden

12.1. Kommt der Kunde mit der Bezah­lung einer Rech­nung in Verzug oder miss­lingt eine Kredit­kar­ten­ab­bu­chung oder Last­schrift aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z.B. mangelnde Deckung, unkor­rekte Daten), ist Mikogo berech­tigt, hierfür Scha­den­er­satz für Bear­bei­tungs­auf­wand in Höhe von EUR 15,00 zu berechnen. Der Nach­weis eines höheren oder gerin­geren Aufwands bleibt für beide Seiten zulässig.

12.2. Befindet sich der Kunde über drei Monate mit der Beglei­chung einer Rech­nung für einen Vertrags­zeit­raum oder für einen wesent­li­chen Teil dessen in Verzug, ist Mikogo berech­tigt, seine inso­weit unbe­zahlte Leis­tung zurück­zu­halten sowie den Vertrag nach Andro­hung fristlos zu kündigen.

13. Verjährung der Ansprüche von Mikogo

Die Ansprüche von Mikogo auf Zahlung verjähren abwei­chend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüg­lich des Beginns der Verjäh­rung gilt § 199 BGB.

14. Aufrechnung

Aufrech­nungs­rechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Ansprüche rechts­kräftig fest­ge­stellt, unbe­stritten oder von Mikogo aner­kannt sind.

15. Referenzbenennung

Mikogo wird das Recht einge­räumt, den Kunden der nicht Verbrau­cher ist als Refe­renz­kunden für die Bewer­bung der Soft­ware unter Wieder­gabe von dessen Firma bzw. Unter­neh­mens­be­zeich­nung, dessen Marke bzw. Unter­neh­mens­logo sowie dessen URL zu benennen (z.B. Benen­nung auf Home­page und gedruckten Werbe­ma­te­ria­lien). Der Kunde kann seine Zustim­mung hierzu durch schrift­liche Mittei­lung für die Zukunft widerrufen.

16. Gesetzesverstöße unter Einsatz von Mikogo

Mikogo behält sich das Recht vor, bei drin­gendem Verdacht der Bege­hung von Geset­zes­ver­stößen unter Einsatz des Zugangs des Kunden zu Mikogo-Servern deren Funk­tio­na­lität ersatzlos auszu­setzen. Der Kunde wird hier­über unver­züg­lich unterrichtet.

17. Datenschutz

Mikogo und der Kunde verein­baren die Auftrags­ver­ar­bei­tung gemäß Art. 28 DS-GVO. Dieser Vertrag ist als Anlage 1 Teil dieser AGB.

18. Erfüllungsgehilfen

Mikogo ist berech­tigt zur Erfül­lung seiner vertrag­li­chen Pflichten Dritte nach eigener Wahl einzusetzen.

19. Höhere Gewalt

Keine der Parteien ist zur Erfül­lung der vertrag­li­chen Verpflich­tungen im Falle und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Folgende Umstände sind insbe­son­dere als höhere Gewalt anzu­sehen: nicht von einer Partei beein­fluss­bare tech­ni­sche Probleme des Inter­nets, von der Vertrags­partei nicht zu vertre­tende Explo­sionen, Feuer, Über­schwem­mungen, Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo, über sechs Wochen andau­ernder und von der Partei nicht schuld­haft herbei­ge­führter Arbeits­kampf. Jede Vertrags­partei hat die andere über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt unver­züg­lich schrift­lich zu unter­richten, soweit dies möglich ist.

Datum: 2022-08-05