Lizenzbedingungen (EULA)
1. Geltung
1.1 Diese Lizenzbedingungen gelten zwischen der BSI Business Systems Integration Deutschland GmbH, Darmstadt, Deutschland (nachfolgend kurz Mikogo) und allen natürlichen oder juristischen Personen, die die Mikogo-Software (nachfolgend kurz: Software) entgeltlich oder unentgeltlich beziehen und/oder benutzen (nachfolgend kurz: Kunden).
1.2. Im Falle des entgeltlichen Bezugs der Software nimmt der Kunde diese Lizenzbedingungen gegenüber Mikogo mit Abschluss oder Verlängerung des Mietvertrages an. Ansonsten nimmt der Kunde diese Bedingungen mit dem ersten Download der Software, mit dem Starten der Software oder mit Registrierung eines Nutzerkontos an. Mikogo verzichtet in jedem Fall auf den Zugang der Annahmeerklärung des Kunden bei sich.
1.3. Der Fortbestand dieses Lizenzvertrages ist abhängig vom Fortbestehen des ihm zugrunde liegenden Mietvertrages (außer bei unentgeltlicher Nutzung), er teilt insoweit dessen Schicksal, als er gegebenenfalls zum gleichen Zeitpunkt wie dieser unwirksam wird (z.B. bei Widerruf des Verbrauchers gemäß § 312 g BGB).
1.4. Die Produktbeschreibung der Software, die jeweils lizenziert wird, ist ebenfalls Teil der Lizenzbedingungen.
1.5. Mikogo ist ein eingetragenes Warenzeichen der BSI Business Systems Integration Deutschland GmbH, Darmstadt, Deutschland.
2. Geltendes Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
2.1. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2.2. Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag wird Darmstadt, Deutschland, vereinbart sofern der Kunde einen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat und Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
2.3. Dieser Gerichtsstand gilt auch, sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand (z.B. Wohnsitz) in Deutschland hat und zudem nicht Verbraucher mit allgemeinem Gerichtsstand in der Europäischen Union, Norwegen, Island oder der Schweiz ist.
2.4. Grundsätzlicher Erfüllungsort für Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung ist Darmstadt, Deutschland. Gesetzliche Regelungen über Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
3. Funktionalität
3.1. Die Software ermöglicht es dem Kunden seine Computerbildschirmanzeige über das Internet auf die Computerbildschirme von ihm bestimmbarer Personen (nachfolgend Teilnehmer) zu übermitteln und dort anzuzeigen (nachfolgend Sitzung). Weitere Spezifikationen ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung.
3.2. Die Software besteht aus einer Server-Software, die von Mikogo bereitgehalten wird, einer Client-Software zum Einsatz auf dem Computer des sendenden Kunden, die auf die Server-Software zugreift, sowie einer ausführbaren Datei zum Einsatz bei den Teilnehmern (Verbindungsprogramm).
3.3. Übergabepunkt der Serverleistung an den Kunden ist der Serverausgang des Mikogo-Servers.
4. Lizenzgegenstand
4.1. Der Kunde erhält die zeitlich beschränkte Berechtigung zur Mitbenutzung der Server-Software, sowie zur Benutzung der Client-Software und der ausführbaren Datei eingeräumt (Lizenz). Beim entgeltlichen Bezug der Software erhält er einen Lizenzschlüssel übersandt mit dem er in der Nutzerkontoverwaltung nach Registrierung die vereinbarten Softwarefunktionen gemäß der Produktbeschreibung aktivieren kann.
4.2. Die Mitbenutzungsberechtigung besteht nur für eine, vom Kunden einmalig zu bestimmende, natürliche Person, die mit dem Kunden nicht identisch zu sein braucht. Sie ist bei der Registrierung in der Nutzerkontoverwaltung zu bestimmen. Die Produktversion bestimmt die maximal mögliche Anzahl von empfangenden Teilnehmern einer Sitzung und die verfügbaren Funktionen der Software.
4.3. Der Kunde darf die Client-Software auf bis zu drei eigenen Computern speichern. Für Personen in Unternehmen die mit dem Unternehmen des Kunden im Konzern verbunden sind besteht keine Nutzungsberechtigung.
4.4. Dem Kunden wird eine Zugriffsberechtigung auf die Server-Software mit einer Quote von 99 % (Verfügbarkeitsquote) im Jahresmittel eingeräumt. Sofern der Kunde bei Nutzung tatsächlich höhere Verfügbarkeitsquoten erreicht, wird dies von Mikogo unentgeltlich geduldet.
4.5. Der Kunde ist zur Übertragung, Vermietung, Überlassung per Leasing oder Verpachtung des Mitbenutzungsrechts oder zur Überlassung der Software oder seiner Serverzugriffsmöglichkeit an Dritte, mit Ausnahme der bestimmungsgemäßen Nutzung durch die Teilnehmer, nicht berechtigt. Mit dem Kunden in einem Konzern verbundene Unternehmen gelten ebenfalls als Dritte.
4.6. Nicht Lizenzgegenstand und von Mikogo auch nicht anderweitig geschuldet sind der Source Code irgendeiner Software von Mikogo oder dessen Offenlegung, Installationsarbeiten, Schulungen oder Einarbeitungen des Kunden oder Teilnehmers oder die Gewährleistung der Geeignetheit der Software für vom Kunden vorgesehene Zwecke.
4.7. Der Kunde ist nicht berechtigt irgendeinen Teil der Software abzuändern, umzuprogrammieren sowie um- oder anderenorts einzuarbeiten.
4.8. Technische Informationen, Beschreibungen und Gebrauchsanweisungen werden dem Kunden in elektronischer Form auf der Mikogo-Homepage zur Verfügung gestellt. Dort werden auch die Client-Software und die ausführbare Datei (beide nur im Objektcode) zum Download bereitgehalten.
5. Unentgeltliche Nutzung
Nach Registrierung eines Nutzerkontos (auch unter Pseudonym) ist es dem Kunden gestattet, die Software in vermindertem Leistungsumfang unentgeltlich mitzubenutzen und damit Sitzungen zu leiten. Für die empfangenden Teilnehmer ist die Nutzung immer unentgeltlich. Mikogo behält sich vor, diese Berechtigung zur unentgeltlichen Mitbenutzung jederzeit zu beenden und die Funktionalität abzuändern oder auszusetzen.
6. Haftung für Mängel
Bei Vorliegen eines Mangels der Software haftet Mikogo nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Einschränkung, dass die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadenersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536 a BGB ausgeschlossen wird. Sonstige Haftungstatbestände bleiben hiervon unberührt.
Das Recht zur Ersatzvornahme ist ausgeschlossen. Im Übrigen gelten hinsichtlich der Mängelansprüche die gesetzlichen Bestimmungen.
7. Haftung für Schäden
7.1. Die Haftung von Mikogo für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
7.2. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet Mikogo für jeden Grad des Verschuldens. Als Kardinalpflichten gelten wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Beeinträchtigung den Vertragszweck gefährden würde und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die Haftung für die Verletzung von Kardinalpflichten aufgrund einfacher Fahrlässigkeit wird auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.3. Weiterhin haftet Mikogo im Falle der unentgeltlichen Nutzung der Software für Schäden aufgrund eines Mangels der Software nur wenn der Mangel von Mikogo arglistig verschwiegen wurde.
7.4. Soweit eine Haftung für Schäden infolge einfacher Fahrlässigkeit, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden oder von Kardinalpflichten beruhen, nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches.
7.5. Soweit die Schadenersatzhaftung von Mikogo ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadenersatzhaftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Mikogo.
7.6. Die Haftung aus Produkthaftungsgesetz bleibt in jedem Fall unberührt.
8. Pflichten des Kunden und Vertragsstrafe
8.1. Für jeden Fall der Verletzung einer Vereinbarung gemäß Punkt 4.2, 4.3., 4.5., hat der Kunde, der nicht Verbraucher ist, eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 35.000 (in Worten: fünfunddreißigtausend) an Mikogo zu zahlen.
8.2. Der Kunde hat bei Nutzung der Software die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und insbesondere keine rechtswidrigen Inhalte zu übermitteln.
8.3. Der Kunde einer Mietlizenz ist verpflichtet, nach Erhalt des Lizenzschlüssels umgehend die in der Dokumentation angegebene Installation sowie einen Funktionstest durchzuführen, ein Nutzerkonto mit seinen persönlichen Daten (Vor- und Zuname, Firma, Adresse, E‑Mail-Adresse) anzulegen, den Berechtigten gemäß Punkt 4.2. zu bestimmen (Vor- und Zuname) und ein neues sicheres Passwort zu wählen und dieses später regelmäßig zu ändern.
8.4. Der Kunde hat die in der Produktbeschreibung angegebene Hard- und Softwareumgebung vorzuhalten sowie selbst Sorge dafür zu tragen, dass auch beim Teilnehmer die hinreichenden Voraussetzungen bestehen.
8.5. Der Kunde hat vor, bei und nach Nutzung der Software die rechtzeitige und hinreichende Sicherung und Speicherung aller Daten selbstverantwortlich und auf eigene Kosten vorzunehmen und hierfür gegebenenfalls auch bei den Teilnehmern zu sorgen. Gleichermaßen hat er seine Daten eigenverantwortlich vor unberechtigtem Zugriff zu sichern.
8.6. Der Kunde ist zu schonendem Umgang mit den Serverressourcen verpflichtet. Bei Ende einer Sitzung oder im Falle längerer Übertragungspausen, hat er sich ordnungsgemäß auszuloggen.
8.7. Der Kunde ist zur Installation von Mikogo zur Verfügung gestellter Updates und Upgrades für die Client-Software und die ausführbare Datei verpflichtet.
8.8. Der Kunde hat Mikogo jede Änderung für den Lizenzvertrag wesentlicher Daten rechtzeitig mitzuteilen.
8.9. Der Kunde stellt Mikogo von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der nicht vertragsgemäßen Verwendung der Software herrühren.
8.10. Nach Vertragsende hat der Kunde sämtliche Software von seinen Computern, Servern und Speichermedien vollständig zu löschen und hierüber auf Verlangen eine Löschungserklärung abzugeben.
9. Verjährung von Ansprüchen und Aufrechnung
9.1. Etwaige Zahlungsansprüche von Mikogo verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährung gilt § 199 BGB.
9.2. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Mikogo anerkannt sind.
10. Referenzbenennung
Mikogo wird das Recht eingeräumt, den Kunden der nicht Verbraucher ist als Referenzkunden für die Bewerbung seiner Software unter Wiedergabe von dessen Firma bzw. Unternehmensbezeichnung, dessen Marke bzw. Unternehmenslogo sowie dessen URL zu benennen (z.B. Benennung auf Homepage und gedruckten Werbematerialien). Der Kunde kann seine Zustimmung hierzu durch schriftliche Mitteilung für die Zukunft widerrufen.
11. Gesetzesverstöße unter Einsatz von Mikogo Software
Mikogo behält sich das Recht vor, bei dringendem Verdacht der Begehung von Gesetzesverstößen unter Einsatz des Zugangs des Kunden zu Mikogo-Servern deren Funktionalität ersatzlos auszusetzen. Der Kunde wird hierüber unverzüglich unterrichtet.
12. Datenschutz
Mikogo und der Kunde sind zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Kundendaten werden gemäß der Datenschutzerklärung ausschließlich zum Zwecke des Vertragsschlusses, der Vertragserfüllung sowie zur Kundeninformation und zur Marktanalyse verwendet und vertraulich behandelt. Nur innerhalb dieses Rahmens werden sie eventuell an Dritte weitergegeben. Diese werden von Mikogo ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet.
13. Erfüllungsgehilfen
Mikogo ist berechtigt zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritte nach eigener Wahl einzusetzen.
14. Schriftform
Rechtserhebliche Erklärungen oder Anzeigen, die der Kunde gegenüber Mikogo oder einem Dritten abzugeben hat bedürfen der Schriftform. Dies gilt nicht für Fälle des § 312 g BGB (Widerruf des Verbrauchers).
15. Höhere Gewalt
Keine der Parteien ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Falle und für die Dauer der Verhinderung aufgrund höherer Gewalt verpflichtet. Folgende Umstände sind insbesondere als höhere Gewalt anzusehen: nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets, von der Vertragspartei nicht zu vertretende Explosionen, Feuer, Überschwemmungen, Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo, über sechs Wochen andauernder und von der Partei nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf. Jede Vertragspartei hat die andere über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt unverzüglich schriftlich zu unterrichten, soweit dies möglich ist.
Datum: 2022-08-05