Mannheim will Twitter-Account einklagen

Twitter ist eine groß­ar­tige Möglich­keit, um mit Leuten in aller Welt in Kontakt zu treten und zu bleiben. Es scheint leider auch eine gute Möglich­keit zu sein, um verklagt zu werden – wie aktuell das Beispiel von Mark Zondler, Co-Gründer von Mikogo, zeigt.

Die nüch­ternen Fakten – Mikogo vs. Mannheim

2007, als die Idee Twitter gerade Momentum gewann, hat Mark Zondler den Nutzer­namen “Mann­heim” auf Twitter registriert.

Drei Jahre nach Regis­trie­rung des Accounts – und damit zu einem Zeit­punkt, an dem sich Twit­ters zentrale Rolle für Online Marke­ting erwiesen hat – erhielt er nun ein offi­zi­elles Schreiben der Stadt Mann­heim, die Ihn dazu auffor­dert, eine straf­be­wehrte Unter­las­sungs­er­klä­rung abzu­geben und den Twitter Account „Mann­heim“ frei­zu­geben. Andern­falls werde man Klage bei Gericht einreichen.

Ist das über­haupt gerechtfertigt?

Unab­seh­bare Folgen

Was folgt als Nächstes? Wird gegen Blogger, Webseiten oder auch Künstler vorge­gangen, die “Mann­heim” in der URL benutzen? Darf ich eine E‑Mail-Adresse mit dem Namen „Mann­heim“ benutzen? Kann ich bei allen anderen Webseiten „Mann­heim“ nicht als Benut­zer­name verwenden? Und darf mir die Stadt Mann­heim den Twitter Account twitter.com/mark_mannheim auch verbieten?

Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob Privat­per­sonen mit dem Nach­namen “Mann­heim” Recht auf den entspre­chenden Twitter-Account haben. Und wer hat dann – schlicht gesagt – mehr Recht?

Wäre es nicht viel sinn­voller, wenn eine Stadt wie Mann­heim sich als solche ersicht­lich regis­trieren würde — also etwa als “Stadt_Mannheim” – und dann von Twitter veri­fi­zieren lassen würde?

Abge­sehen von der anschei­nend schwie­rigen Rechts­lage ist das Vorgehen der Stadt in unseren Augen schlicht enttäu­schend. Anstatt den Dialog zu suchen, wird die offenbar gut ausge­rüs­tete Rechts­ab­tei­lung auf einen privaten Bürger und ein kleines Unter­nehmen losge­lassen. Nicht die feine engli­sche Art, um mit seinen Bürgern und Steu­er­zah­lern umzu­gehen, meinen wir.

Was meinen Sie? Kommen­tieren Sie mit Ihrer Meinung und natür­lich gerne auch mit Ihren Erfah­rungen in Sachen Online-Recht. Denn das ist sicher­lich ein Thema, das für uns alle von Belang ist.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und sprechen Sie mit einem unserer Experten.

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