Presseerklärung vom Rechtsanwalt zu Twitter Account @Mannheim

UPDATE

Inzwi­schen liegt uns die Pres­se­er­klä­rung von den Rechts­an­wälten Sommer & Zoulakis vor… ganz so “klar und eindeutig” wie die Stadt Mann­heim den Sach­ver­halt darstellt ist es wohl nicht. Aber lest selbst:

Presseerklärung zum Twitter- Account „Mannheim“ und Unterlassungsaufforderung der Stadt Mannheim vom 13.01.2010

Verwechslungsgefahr zwischen Personen und Städten aufgrund gleichnamigen Accounts?

Unser Mandant Herr Mark Zondler, selbst Mann­heimer, wurde am 13.01.2010 von der Stadt Mann­heim abge­mahnt und aufge­for­dert seinen Account auf http://twitter.com nicht mehr „Mann­heim“ zu benennen und ihn viel­mehr frei­zu­geben. Die Stadt hat für die Abgabe einer Unter­las­sungs­ver­pflich­tungs­er­klä­rung eine Frist bis 10. Februar 2010 gesetzt. An der Recht­mä­ßig­keit dieser Forde­rung bestehen erheb­liche Zweifel.

Die Stadt beruft sich auf ihr Namens­recht gemäß § 12 BGB. Die Recht­spre­chung hat hierzu entwi­ckelt, dass eine unbe­rech­tigte Namens­an­ma­ßung dann vorliegen soll, wenn dadurch eine Verwir­rung über die Iden­tität des Benannten erweckt wird und zudem schutz­wür­dige Inter­essen des (ursprüng­li­chen) Namens­in­ha­bers verletzt werden. Im Fall der Verwen­dung des fremden Städ­te­na­mens als Inter­net­adresse wird dies inzwi­schen regel­mäßig bejaht. Entspre­chend lauteten beispiels­weise die Urteile in den Fällen zu den Inter­net­adressen heidelberg.de oder solingen.info. Aufgrund der grund­sätz­lich unter­schied­li­chen Bedeu­tung und Funk­tion einer Domain gegen­über einem Portal­ac­count lassen sich die bislang entwi­ckelten Grund­sätze und Bewer­tungen jedoch nicht ohne weiteres über­tragen.
Es stellen sich Fragen wie: Was erwartet ein durch­schnitt­li­cher Nutzer unter dem Account „Mann­heim“? Vermutet er ernst­lich die gleich­na­mige Stadt und deren Inhalte dahinter? Hält man denn den Träger eines T- Shirts mit dem Aufdruck „Mann­heim“ auch immer für einen offi­zi­ellen städ­ti­schen Vertreter?

Die Stadt Mann­heim macht es sich jeden­falls zu einfach, wenn sie alleine auf die Domain­recht­spre­chung abstellt.
Ansprech­partner: Rechts­an­walt Zoulakis, Telefon 0621–4004298‑0

Scan: http://www.mikogo.de/downloads/docs/mikogo-twitter-mannheim-sommer-zoulakis.pdf

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