Application Sharing.

Was ist Application Sharing?

Wenn während synchroner Webkon­fe­renzen unter­schied­liche Anwen­dungs­pro­gramme gemeinsam genutzt werden, ohne dass die Programme auf allen verwen­deten Rech­nern vorhanden sein müssen, spricht man von Appli­ca­tion Sharing. Häufig verwendet wird diese Form der Zusam­men­ar­beit zum Beispiel, wenn Doku­mente gemeinsam erstellt oder bear­beitet werden sollen. Der Teil­nehmer, der das entspre­chende Programm auf seinem Computer instal­liert hat, gibt dieses für die gemein­same Nutzung frei, sodass der Rechner als Server für die anderen Teil­nehmer bereit steht. Auf allen anderen teil­neh­menden Rech­nern wird das entspre­chende Programm auf dem Bild­schirm ange­zeigt und kann – falls die Möglich­keit des Remote Zugriff besteht — auch bear­beitet werden. Auf allen Bild­schirmen ist das gleiche Bild zu sehen, sodass die jewei­ligen Doku­mente von allen Teil­neh­mern gleich­zeitig bear­beitet werden können. Eine Audio­ver­bin­dung , z.B. in Form einer Tele­fon­kon­fe­renz, ermög­licht den Teil­neh­mern zusätz­lich eine münd­liche Kommu­ni­ka­tion. In räum­lich getrennten Sitzungen oder bei Face-to-Face Arran­ge­ments wird zur Kommu­ni­ka­tion häufig auch die Chat-Funk­tion genutzt, die in vielen Desktop Sharing Systemen inte­griert ist.

Eigentum an den Doku­menten beim Appli­ca­tion-Sharing

Bei der Anwen­dung von Appli­ca­tion Sharing bei einem Meeting ist es den anderen Teil­neh­mern möglich, die jewei­ligen Doku­mente auf den anderen Rech­nern von ihrem Computer aus zu verän­dern. Damit das Eigentum an den Doku­menten weiterhin geschützt bleibt, müssen Regeln einge­halten werden. Der Teil­nehmer, der seinen Rechner als Netmee­ting Server zur Verfü­gung stellt und das Programm zur gemein­samen Nutzung frei gibt, kann einzelnen Teil­neh­mern Rechte zur Fern­steue­rung einräumen oder verbieten. Die Teil­nehmer, die die Fern­steue­rungs­rechte bekommen haben, können dann von ihrem Rechner aus die geöff­neten Programme des Mode­ra­tors bedienen und bear­beiten. Auch ein einge­schränkter Zugriff ist möglich. Der Mode­rator des Online Meeting kann zum Beispiel bestimmen, ob die anderen Teil­nehmer die Doku­mente nur sehen oder auch bear­beiten dürfen. Die Rechte, den Computer fern­steuern zu dürfen, gelten so lange, bis der Mode­rator sie wieder entzieht.

Welche Netz­werke unter­stützen Application-Sharing?

Appli­ca­tion Sharing kann auch verwendet werden, ohne dass die nötige Soft­ware gekauft wird. Firmen können anderen Unter­nehmen oder anderen Nutzern den Fern­zu­griff auf Programme oder Doku­mente auch ermög­li­chen, indem z.B. Vertriebs­soft­ware oder Webinar Soft­ware für die Nutzung ange­mietet wird. Auch für die Kommu­ni­ka­tion zwischen den Compu­tern gibt es unter­schied­liche Wege im Zeit­alter von VNC. Eine Möglich­keit, die Rechner zu verbinden und allen Compu­tern die glei­chen Rechte und Funk­tionen zuzu­spre­chen, ist das Peer-to-Peer Konzept. Diese P2P Verbin­dungen sind jedoch nicht in Firmen­netz­werken oder hinter Fire­walls möglich. Im Gegen­satz dazu kann der Client bei einer Client-Server-Archi­tektur auf Daten des Servers zurück­greifen, wobei jeder Host gleich­zeitig Server und Client sein kann. In Client-Server-Netzen wird der Daten­aus­tausch der teil­neh­menden Computer durch die Fire­wall kontrol­liert, die jedoch entspre­chend konfi­gu­riert sein muss, um Probleme zu vermeiden.